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Presse-Information
FIfF unterstützt den
Bonner Appell gegen den geplanten großen Lauschangriff
Die Sicherheit jedes einzelnen Bürgers, sich in einem privaten, vom
Staat unbeobachteten Raum zurückzuziehen, sich darin ausleben und
regenerieren zu können, ist für die Verwirklichung seines Grundrechts
auf freie Entfaltung der Persönlichkeit unverzichtbar. Wesentliche
Grundbedingungen unserer Gesellschaft gerieten in Gefahr, wenn die
Unantastbarkeit des Vertrauensverhältnisses eines Bürgers zu seinem
Arzt, Rechtsanwalt, Drogenberater, Seelsorger, aber auch zu seinem Ehepartner
aufgegeben würde und wenn die Pressefreiheit dadurch eingeschränkt
würde, daß die Journalisten ihren Informanten nicht mehr Diskretion
zusichern könnten.
Die Vertraulichkeit des privaten Gesprächs mit Ärzten, mit
Anwälten auch außerhalb einer Strafverteidigung, mit Drogen- oder
Schwangerschaftsberatern, mit Journalisten, aber auch die Kommunikation zwischen
Ehepartnern und innerhalb der engsten Familie ist genauso schützenswert
wie das Verhältnis zu Seelsorgern oder die Arbeit von Abgeordneten.
Es kann dem Einzelnen nicht zugemutet werden, diese vertraulichen, oft sogar
intimen Gespräche in dem Bewusstsein führen zu müssen, daß
Dritte später anhand des aufgezeichneten Inhalts entscheiden, ob und
zu welchen strafprozessualen Zwecken die Informationen verwendet werden
können.
Deshalb richten Ärzte, Datenschützer, Richter und Staatsanwälte
vor der Entscheidung des Bundestages und des Bundesrates über eine
Einführung des Grossen Lauschangriffs den dringenden Appell an alle
Politiker, den Gesetzesvorlagen nicht zuzustimmen. Die Absicht, dafür
zu sorgen, daß es vor der strafrechtlichen Verfolgung keine "kontrollfreien
Räume" mehr gibt, ist abzulehnen. Die Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität ist ein wichtiges Ziel. Dies darf aber nicht um jeden
Preis, nämlich durch die Opferung der letzen Refugien von Privatheit
der Bürger, geschehen.
Es geht nicht um "Gangsterwohnungen", sondern um Privatwohnungen, Arztpraxen
und Anwaltskanzleien.
Jede/r kann betroffen sein!
Bis zum 30.01.1998 haben folgende Organisationen ihre Unterstützung
des Bonner Appells erklärt:
- Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern
- Landesbeauftragter für den Datenschutz Brandenburg
- Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.
- Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte
- Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz
- Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
- Humanistische Union
- Industriegewerkschaft Medien
- Strafverteidigervereinigungen Köln
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Deutsche Strafverteidiger e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratische Juristinnen und Juristen
- Der Hessische Datenschutzbeauftragte
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
- Deutscher Notarverein
- Deutscher Anwaltverein
- Bundesärztekammer
- Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
- Landesbeauftragter für den Datenschutz Bremen
- Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein
- Deutscher Journalisten-Verband e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V.
- Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen
- Chaos Computer Club e.V.
- Gustav Heinemann-Initiative e.V.
- Berliner Datenschutzbeauftragter
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
- Berliner Anwaltsverein
- Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für den Frieden
- Journalistenbüro schubertZehn Film & Text
- Die Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
- Ärztekammer Berlin
- Freies Telekommunikations-Zentrum Hamburg e.V.
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