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Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.

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Für eine andere Informatik...


Presse-Information


FIfF unterstützt den
Bonner Appell gegen den geplanten großen Lauschangriff

Die Sicherheit jedes einzelnen Bürgers, sich in einem privaten, vom Staat unbeobachteten Raum zurückzuziehen, sich darin ausleben und regenerieren zu können, ist für die Verwirklichung seines Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit unverzichtbar. Wesentliche Grundbedingungen unserer Gesellschaft gerieten in Gefahr, wenn die Unantastbarkeit des Vertrauensverhältnisses eines Bürgers zu seinem Arzt, Rechtsanwalt, Drogenberater, Seelsorger, aber auch zu seinem Ehepartner aufgegeben würde und wenn die Pressefreiheit dadurch eingeschränkt würde, daß die Journalisten ihren Informanten nicht mehr Diskretion zusichern könnten.

Die Vertraulichkeit des privaten Gesprächs mit Ärzten, mit Anwälten auch außerhalb einer Strafverteidigung, mit Drogen- oder Schwangerschaftsberatern, mit Journalisten, aber auch die Kommunikation zwischen Ehepartnern und innerhalb der engsten Familie ist genauso schützenswert wie das Verhältnis zu Seelsorgern oder die Arbeit von Abgeordneten. Es kann dem Einzelnen nicht zugemutet werden, diese vertraulichen, oft sogar intimen Gespräche in dem Bewusstsein führen zu müssen, daß Dritte später anhand des aufgezeichneten Inhalts entscheiden, ob und zu welchen strafprozessualen Zwecken die Informationen verwendet werden können.

Deshalb richten Ärzte, Datenschützer, Richter und Staatsanwälte vor der Entscheidung des Bundestages und des Bundesrates über eine Einführung des Grossen Lauschangriffs den dringenden Appell an alle Politiker, den Gesetzesvorlagen nicht zuzustimmen. Die Absicht, dafür zu sorgen, daß es vor der strafrechtlichen Verfolgung keine "kontrollfreien Räume" mehr gibt, ist abzulehnen. Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist ein wichtiges Ziel. Dies darf aber nicht um jeden Preis, nämlich durch die Opferung der letzen Refugien von Privatheit der Bürger, geschehen.

Es geht nicht um "Gangsterwohnungen", sondern um Privatwohnungen, Arztpraxen und Anwaltskanzleien.

Jede/r kann betroffen sein!

Bis zum 30.01.1998 haben folgende Organisationen ihre Unterstützung des Bonner Appells erklärt:

  1. Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern
  2. Landesbeauftragter für den Datenschutz Brandenburg
  3. Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.
  4. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte
  5. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz
  6. Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
  7. Humanistische Union
  8. Industriegewerkschaft Medien
  9. Strafverteidigervereinigungen Köln
  10. Bundesrechtsanwaltskammer
  11. Deutsche Strafverteidiger e.V.
  12. Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratische Juristinnen und Juristen
  13. Der Hessische Datenschutzbeauftragte
  14. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen
  15. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
  16. Deutscher Notarverein
  17. Deutscher Anwaltverein
  18. Bundesärztekammer
  19. Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
  20. Landesbeauftragter für den Datenschutz Bremen
  21. Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein
  22. Deutscher Journalisten-Verband e.V.
  23. Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V.
  24. Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen
  25. Chaos Computer Club e.V.
  26. Gustav Heinemann-Initiative e.V.
  27. Berliner Datenschutzbeauftragter
  28. Rechtsanwaltskammer Berlin
  29. Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
  30. Berliner Anwaltsverein
  31. Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für den Frieden
  32. Journalistenbüro schubertZehn Film & Text
  33. Die Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
  34. Ärztekammer Berlin
  35. Freies Telekommunikations-Zentrum Hamburg e.V.

© FIfF – 2000/05/02 11:58:50

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